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§ 1 Gegenstand des Vertrages
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Einrichtung eines E-Mail-Accounts für den Kunden und die Speicherung von E-Mails des Kunden.

§ 2 Pflichten des Anbieters
(1) Der Anbieter überlässt dem Kunden 20 Megabyte (MB) Speicherplatz auf einem Server zur Nutzung, der zur Speicherung von E-Mails geeignet ist. Bei diesem Server handelt es sich um den Server eines Dritten, zu dessen Nutzung der Anbieter berechtigt ist.
(2) Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass der Kunde die Möglichkeit hat, E-Mails, die unter dem vertragsgegenständlichen E-Mail-Account auf dem Server gemäss § 2 Abs. 1 dieses Vertrages gespeichert sind, über das World Wide Web und über sein System abzurufen und eigene E-Mails zu versenden.
(3) Um dem Kunden den jederzeitigen Zugriff auf die unter dem E-Mail-Account des Kunden gespeicherten E-Mails zu ermöglichen, vergibt der Anbieter Username und Kennwort für den Zugang an den Kunden:
(4) Der Anbieter ist nicht berechtigt, die E-Mail-Kommunikation des Kunden zu überwachen oder zu kontrollieren.
(5) Der Anbieter wird sich bemühen, den vertragsgegenständlichen E-Mail-Account gegen den Zugriff unbefugter Dritter zu schützen, um zu verhindern, dass die E-Mail-Kommunikation des Kunden durch Dritte überwacht wird. Eine Gewähr dafür, dass die E-Mail-Kommunikation unbefugten Dritten nicht zur Kenntnis gelangt, kann der Anbieter indes nach dem derzeitigen Stand der Datensicherheit im Internet nicht übernehmen.

§ 3 Pflichten des Kunden
(1) Sollte es bei der Nutzung des vertragsgegenständlichen E-Mail-Accounts zu Störungen kommen, wird der Kunde dem Anbieter von diesen Störungen unverzüglich in Kenntnis setzen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, mit den Zugriffsdaten gemäss § 2 Abs. 3 dieses Vertrages sorgfältig umzugehen und eine missbräuchliche Benutzung der Einwahldaten durch Dritte zu verhindern.
(3) Als unbefugte Dritte im Sinne des § 3 Abs. 2 dieses Vertrages gelten nicht die Personen, die den vertragsgegenständlichen E-Mail-Account mit Wissen und Willen des Kunden nutzen.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, lediglich solche Inhalte auf dem vertragsgegenständlichen E-Mail-Account zu speichern und per E-Mail zu übermitteln, die nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstossen.
(5) Sollten Dritte den Anbieter wegen möglicher Rechtsverstösse in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der E-Mails resultieren, die der Kunde auf dem vertragsgegenständlichen E-Mail-Account gespeichert bzw. über diesen E-Mail-Account an Dritte versendet hat, verpflichtet sich der Kunde, den Anbieter von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen und dem Anbieter die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

§ 4 Sperrungen; Datenweitergabe
(1) Wenn und soweit der Kunde den vertragsgegenständlichen E-Mail-Account entgegen der Zusicherung gemäss § 3 Abs. 4 dieses Vertrages zur Speicherung und/oder Übermittlung rechtswidriger Inhalte nutzt, ist der Anbieter berechtigt, den E-Mail-Account zu sperren.
(2) Wenn und soweit der begründete Verdacht besteht, dass der Kunde den vertragsgegenständlichen E-Mail-Account entgegen seiner Zusicherung gemäss § 3 Abs. 4 dieses Vertrages zur Speicherung und/oder Übermittlung rechtswidriger Inhalte nutzt, ist der Anbieter berechtigt, den Namen und die ladungsfähige Anschrift des Kunden Dritten mitzuteilen, um auf diese Weise behördliche und/oder gerichtliche Massnahmen gegen den Kunden zu ermöglichen.

§ 5 Vergütung
(1) Die Parteien vereinbaren eine Pauschalvergütung nach Massgabe des nachfolgenden Absatzes 2.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter eine monatliche Pauschalvergütung von CHF zzgl. 7.5 % Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Pauschalvergütung umfasst die Leistung des Anbieters gemäss den §§ 1 und 2 dieses Vertrages.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung für die von ihm angebotenen Leistungen nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) erstmalig nach sechs Monaten nach Abschluss dieses Vertrages zu erhöhen. Zu weiteren Erhöhungen der Vergütung gemäss § 315 BGB ist der Anbieter berechtigt, wenn die letzte Preiserhöhung mindestens sechs Monate zurückliegt.

§ 6 Zahlungsmodalitäten
Der Anbieter wird dem Kunden die vertraglich geschuldete Vergütung jährlich in Rechnung stellen. Die Jahresrechnung ist jeweils innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig.

§ 7 Nutzungsüberlassung an Dritte
Der Kunde ist nur dann berechtigt, den vertragsgegenständlichen E-Mail-Account einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen, wenn der Anbieter einer solchen Nutzungsüberlassung an Dritte in Textform (§ 126 b BGB) zugestimmt hat.

§ 8 Gewährleistung und Haftung
(1) Für Mängel des bereitgestellten E-Mail-Account haftet der Anbieter nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 536 ff. BGB).
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden und nach Massgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und ausservertragliche Haftung des Anbieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters gilt.

§ 9 Laufzeit, Kündigung
(1) Der E-Mail-Account-Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien durch schriftliche Erklärung gekündigt werden, und zwar auf Monatsende.
(2) Ein wichtiger Grund zur Kündigung dieses Vertrages liegt für den Anbieter insbesondere in den Fällen der §§ 543 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BGB sowie dann vor, wenn der Kunde seine Verpflichtungen gemäss § 3 dieses Vertrages nachhaltig verletzt oder den vertragsgegenständlichen E-Mail-Account ohne Zustimmung des Anbieters einem Dritten zur Nutzung überlässt.

§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.
(2) Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt Schaffhausen als Gerichtsstand vereinbart.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt.

Schaffhausen, 03.10.2003



Copyright: Kanzlei Härting, Gipsstraße 2, 10119
Berlin, Tel. (030) 28 30 57 40, Fax (030) 28 30 57 44, E-Mail



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